sich die behandelnde Ärztin allerdings nicht hinsichtlich allfälliger Auswirkungen dieser Diagnose auf die Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers (VB 122). Im Bericht vom 25. Februar 2025 führte Dr. med. E._____ aus, es gebe aktuell keine Hinweise, dass die chronischen Rückenschmerzen durch die im Jahr 2020 gestellte Diagnose eines Neurinoms verursacht seien, dies scheine eher ein Zufallsbefund zu sein. Es seien hierzu bereits eine neurochirurgische und neurologische Beurteilung durchgeführt worden. Die Beschwerden seien hier ebenfalls nicht klar im Rahmen des Neurinoms beurteilt. Bezüglich der Rückenschmerzen nehme der Beschwerdeführer kaum Medikamente ein.