higkeit, womit sich eine vertiefte Auseinandersetzung der RAD-Ärztin mit diesen Diagnosen erübrigte. 5.2. 5.2.1. Der Beschwerdeführer bringt weiter vor, die behandelnde Ärztin Dr. med. E._____ führe im Bericht vom 24. November 2023 aus, einschränkend seien vor allem die Rückenschmerzen, die Behandlungen würden nicht zum Erfolg führen. Grund dazu seien vor allem ausgeprägte Abnützungserscheinungen der Wirbelsäule mit Diskushernien auf Höhe SWK 2/3. Sie erachte eine dauernde und bleibende Arbeitsunfähigkeit von 50 % als zutreffend (vgl. Beschwerde S. 8 f.).