keine längerdauernde gesundheitliche Verschlechterung bei rezidivierender depressiver Störung, gegenwärtig mittelgradige Episode mit 50%iger Arbeitsfähigkeit ab 22. März 2024, mit schrittweiser Erhöhung der Arbeitsfähigkeit. Seit März 2024 seien keine weiteren psychotherapeutische Konsultationen erfolgt, was gegen einen Leidensdruck spreche (VB 140 S. 4).