2.4. Mit Replik vom 30. Juni 2025 hielt der Beschwerdeführer vollumfänglich an seinen Rechtsbegehren fest und reichte einen weiteren medizinischen Bericht vom 25. Juni 2025 ein. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Strittig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 3. Februar 2025 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 153) zu Recht abgewiesen hat.