_ bestätigt worden. Durch die genannte Nervenläsion entstehe keine funktionelle Beeinträchtigung. Aufgrund fehlender Diagnosen mit Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit bestehe daher seit jeher eine Arbeitsfähigkeit von 100 % (Arbeitsunfähigkeit von 0 %) gesamthaft bei voller Stundenpräsenz als Last- wagen-Chauffeur (VB 131.1 S. 4 f.).