Mit Vorbescheid vom 19. März 2024 stellte die Beschwerdegegnerin die Abweisung des Rentenbegehrens in Aussicht. In der Folge erhob der Beschwerdeführer Einwand gegen den Vorbescheid und reichte weitere medizinische Berichte ein. Nach erneuter Rücksprache mit dem RAD verneinte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 4. Februar 2025 schliesslich den Rentenanspruch des Beschwerdeführers. 2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 5. März 2025 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: