1.2. Am 21. Oktober 2021 meldete sich der Beschwerdeführer unter Hinweis auf Komplikationen nach einer Hernienoperation mit Nervenschäden erneut zum Leistungsbezug (Berufliche Integration/Rente) an. Daraufhin liess die Beschwerdegegnerin den Beschwerdeführer nach Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) durch die MGSG, Medizinisches Gutachtenzentrum Region St. Gallen, bidisziplinär (internistisch/neurologisch) begutachten (Gutachten vom 11. Januar 2024). Mit Vorbescheid vom 19. März 2024 stellte die Beschwerdegegnerin die Abweisung des Rentenbegehrens in Aussicht.