1. 1.1. Der 1988 geborene Beschwerdeführer war zuletzt als Lastwagen-Chauf- feur tätig und meldete sich am 2. Juli 2020 erstmals unter Hinweis auf eine Operation im Januar desselben Jahres und einen zerstörten Nerv bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (Berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Mit Verfügung vom 16. März 2021 wies die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren mangels Erfüllung des gesetzlichen Wartejahres gemäss Art. 28 Abs. 1 lit. b IVG ab.