5. 5.1. Der Beschwerdeführer macht erhebliche Zweifel am von Dr. med. B._____ definierten Belastungsprofil (vgl. E. 3.1. hiervor) geltend. So seien ihm gemäss Bericht der Praxis G._____ vom 29. Oktober 2024 nur noch vorwiegend sitzende Tätigkeiten zumutbar. Zudem seien seine urologischen Beschwerden und die Hypästhesie an den oberen Extremitäten unberücksichtigt geblieben (ergänzende Beschwerdebegründung, Ziff. 9). Überdies habe es die Beschwerdegegnerin unterlassen, den Anspruch des Beschwerdeführers auf Integrationsmassnahmen im Sinne von Art. 14a IVG zu prüfen (ergänzende Beschwerdebegründung, Ziff. 10). -7-