Bei Tätigkeiten, die nur geringe bis mässige körperliche Anstrengung erforderten, sei eine Rückkehr zur Arbeit in der Regel innerhalb eines Monats möglich, wenn die Pumpfunktion des Herzens normal sei und es während des Krankenhausaufenthalts oder der Rehabilitation zu keinen Komplikationen gekommen sei. Diese Voraussetzungen seien beim Beschwerdeführer erfüllt, sodass davon ausgegangen werden könne, dass in einer körperlich leichten, angepassten (dem in der Beurteilung vom 13. August 2024 aufgestellten Zumutbarkeitsprofil entsprechenden; vgl. E. 3.1. hiervor)