"1. «Die Verfügung vom 06.02.2025 sei aufzuheben und es sei dem Beschwerdeführer den [sic!] Anspruch auf eine Umschulung oder anderweitiger beruflicher Massnahmen zuzusprechen»; 2. «Eventualiter sei die Verfügung vom 06.02.2025 aufzuheben und die Sache zur Vornahme weiterer Abklärungen an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen, damit diese hernach erneut über die gesetzlichen Ansprüche des Beschwerdeführers entscheidet»; 3. «In prozessualer Hinsicht wird ein zweiter Schriftenwechsel beantragt»; Unter Kosten und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin."