In ihrer Verfügung vom 22. November 2023 nahm die Beschwerdegegnerin gestützt auf Angaben der früheren Arbeitgeberin des Beschwerdeführers per 2022 ein Valideneinkommen von Fr. 75'818.00 an. Das Invalideneinkommen bemass sie gestützt auf die Tabellenlöhne der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) des Jahres 2020 des Bundesamtes für Statistik (BFS), Tabelle TA1, Kompetenzniveau 1, Total, Männer, und unter Berücksichtigung einer betriebsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit von 41.7 Stunden sowie einer Arbeitsfähigkeit von 80 % mit Fr. 52'800.00. Ausgehend von diesen Vergleichseinkommen errechnete sie – ab dem Zeitpunkt des frühestmöglichen Anspruchsbeginns im Februar 2022 (Anmel-