2.2. Mit Vernehmlassung vom 31. Januar 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. -3- 2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 8. Februar 2024 wurde dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und lic. iur. Barbara Lind, Rechtsanwältin, Frick, zu seiner unentgeltlichen Vertreterin ernannt. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: