4. 4.1. Der Beschwerdeführer macht im Wesentlichen geltend, dem Bericht der Klinik C._____ vom 16. Mai 2023 könnten neue Diagnosen entnommen werden, welche Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit hätten. Es lägen eine PLMS mit RLS und eine chronische Insomnie und eine Durchschlafstörung mit Abnahme der Leistungsfähigkeit vor. Es werde von einer schweren Einschlafstörung, schwerer Durchschlafstörung, "erniedrigte" Schlafeffizienz gesprochen. Diese Diagnosen seien neu und bei der Verfügung vom 20. April 2023 noch nicht berücksichtigt worden (vgl. Beschwerde S. 5 ff.).