1.2. Am 27. November 2023 meldete sich der Beschwerdeführer erneut bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug einer Rente an. Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren trat die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 24. Januar 2024 auf das Leistungsbegehren nicht ein. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 24. Januar 2024 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 12. Februar 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung vom 24.01.2024 sei aufzuheben. 2. Die IV-Stelle des Kantons Aargau sei anzuweisen, auf des Gesuch einzutreten und einen materiellen Entscheid zu erlassen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen."