und zum Teil mit hemiplegischer Symptomatik werde ebenso bestätigt wie die Tatsache, dass diese Symptomatik (gemäss dem neurologischen Teilgutachten von Dr. med. F._____) im Gesamtbild eine untergeordnete Rolle spiele. Auf neurologischem Fachgebiet liege daher keine relevante Einschränkung der Arbeitsfähigkeit vor. Auch ein neurochirurgisches Störungsbild könne die Beschwerdesymptomatik nicht erklären. Aus der Stellungnahme von Dr. med. H._____ ergäben sich keine Erkenntnisse, die einen Zweifel an der von Dr. med. D.__