Im Wesentlichen führte dieser aus, in Zusammenarbeit mit der fallführenden Gutachterin würden sich Änderungen an der interdisziplinären Gesamtbeurteilung ergeben. Nachträglich werde festgestellt, dass die nächtlich rezidivierende und teils bis vormittags/mittags anhaltende Halbseitenlähmung variabler Dauer in Kombination mit einem Migräneleiden vorwiegend, insbesondere von der Häufigkeit des Auftretens her, Folge einer psychiatrischen Erkrankung im Sinne einer dissoziativen Störung der Motorik (ICD-10: F44.4) sei.