2.2. Mit Vernehmlassung vom 29. Februar 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin die bisherige Rente des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 11. Januar 2024 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 176) zu Recht per Ende Februar 2024 aufgehoben hat.