2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 13. Februar 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung vom 11. Januar 2024 sei aufzuheben. 2. Dem Beschwerdeführer seien die ihm gesetzlich zustehenden Leistungen, insbesondere die ihm zustehende Invalidenrente, zuzusprechen.