Nach erneuter Konsultation des RAD veranlasste die Beschwerdegegnerin eine weitere polydisziplinäre Begutachtung des Beschwerdeführers, welche erneut durch die medexperts ag erfolgte (Gutachten vom 18. August 2022). In der Folge stellte die Beschwerdegegnerin auf Empfehlung des RAD den medexperts- Gutachtern erneut Rückfragen, welche mit Stellungnahme vom 22. August 2023 beantwortet wurden. Nachdem die Beschwerdegegnerin den RAD schliesslich erneut konsultiert hatte, hob sie die Rente nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren mit Verfügung vom 11. Januar 2024 per 29. Februar 2024 auf, wobei sie einer dagegen gerichteten Beschwerde die aufschiebende Wirkung entzog.