Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Der 1984 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 9. Dezember 2003 bei der Beschwerdegegnerin unter Hinweis auf eine sehr starke Migräne mit linksseitiger Lähmung zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte darauf hin diverse Abklärungen und nahm Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Mit Verfügung vom 9. Februar 2005 sprach sie dem Beschwerdeführer sodann rückwirkend ab dem 1. April 2003 eine ganze Rente zu.