Sie stellte dem Beschwerdeführer daraufhin mit Vorbescheid vom 24. November 2022 die Abweisung des Rentenbegehrens in Aussicht. Nach Prüfung der dagegen erhobenen Einwände und neu vorliegender Arztberichte sowie erneuter Rücksprache mit dem RAD verneinte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 8. Januar 2024 einen Rentenanspruch des Beschwerdeführers. 2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 12. Februar 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung vom 8. Januar 2024 sei aufzuheben und die Angelegenheit zur Vornahme weiterer Abklärungen an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen.