1. 1.1. Die 1958 geborene Beschwerdeführerin bezieht seit 1. Juni 1998 aufgrund eines Unfalls vom 27. Dezember 1994 gestützt auf einen in Verfügungsform verfassten Vergleich zwischen der Beschwerdeführerin und der Rechtsvorgängerin der Beschwerdegegnerin (B._____) vom 19. Mai 1998 eine Rente der Unfallversicherung bei einem Invaliditätsgrad von 80 % in Höhe von monatlich Fr. 2'985.00 zuzüglich Teuerungszulage. Zudem bezog sie vom 1. Oktober 1995 bis am 31. März 1996 eine ganze und ab 1. April 1996 eine halbe Rente der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV).