für das Beitragsjahr 2019 auf Basis eines massgebenden Vermögens von Fr. 1'150'000.00 und für die Beitragsperiode vom 1. Januar bis 31. März 2020 auf Basis eines massgebenden Vermögens von Fr. 1'400'000.00 erhoben und dieser für die noch offene Beitragsforderung für das Jahr 2019 Verzugszinsen von 5 % in Rechnung gestellt hat.