"1. In der Beitragsverfügung 2020 sei der Anfall der Erbschaft meiner Mutter beim Reinvermögen nicht zu berücksichtigen. Das heisst beim Reinvermögen das Vermögen am Ende der Beitragspflicht berücksichtigt werden und nicht der Steuer-Stichtag vom 31.12.2020 2. Die Zusammensetzung des der Beitragsverfügung 2020 zugrunde gelegten Reinvermögens sei lückenlos aufzulisten unter Bekanntgabe der massgebenden Steuer- und Repartitionswerte insbesondere bezüglich der erbschaftlichen Liegenschaft in Q._____.