Es zeige sich bei einer Testung bezüglich Pseudobeschwerden eine so schwergradige Aggravation, dass dies entsprechend die fehlende Nachvollziehbarkeit von Diagnosen gut erkläre. Das Verhältnis Pseudobeschwerden zu Beschwerden sei fast 1, sodass etwa die gleiche Anzahl von atypischen, nicht nachvollziehbaren Beschwerden wie von typischen Beschwerden angegeben werde. In einer solchen Struktur könne eine psychiatrische Diagnose, die zu erheblichen Anteilen nicht nur auf einer beobachtbaren Symptomatik, sondern auf Angaben des Betroffenen basiere, zu keinem Zeitpunkt mit ausreichender medizinischer Wahrscheinlichkeit gestellt werden (VB 121. S. 44).