5.5.2. Dr. med. B._____ führte aus, als einzige spezifische nachvollziehbare Diagnose mit passender Symptomatik, die in sich nicht ständig widersprüchlich sei, finde sich eine Abhängigkeitserkrankung (VB 121.1 S. 44). Er führte jedoch weiter aus, dass eine diagnostische Aufarbeitung zusätzlich auf spezifischen Angaben und nachvollziehbaren Symptomen basiere. Es zeige sich bei einer Testung bezüglich Pseudobeschwerden eine so schwergradige Aggravation, dass dies entsprechend die fehlende Nachvollziehbarkeit von Diagnosen gut erkläre.