Folglich berichtete Dr. med. B._____ ausführlich und schlüssig über die diversen Inkonsistenzen und setzte sich eingehend mit der Aggravationsbzw. Simulationsthematik auseinander. Entsprechend sind die geltend gemachten Auswirkungen auf die Arbeits- und Erwerbsfähigkeit nicht hinreichend erstellt und der Beweis für die Anspruchsgrundlage kann vorliegend nicht erbracht werden. Diese Beweislosigkeit wirkt sich nach den zuvor dargelegten Beweislastregeln zu Lasten der Beschwerdeführerin aus, weshalb nach dem Gesagten grundsätzlich von der Validität der Beschwerdeführerin auszugehen ist (E. 5.4.2. hiervor). - 10 -