In dem im Beschwerdeverfahren eingereichten Austrittsbericht der Klinik C._____ vom 9. April 2024 von Oberarzt Dr. med. F._____, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, Assistenzärztin G._____ sowie den Psychologen H._____ und I._____ wurde festgehalten, dass die Zuweisungsdiagnose Borderline-Persönlichkeitsstörung diagnostisch habe validiert werden können. Biographisch-assoziierte Wahrnehmungsstörungen seien assoziiert und beschrieben und bisher erfolgreich neuroleptisch behandelt worden. Eine Arbeitsfähigkeit im ersten Arbeitsmarkt sei aufgrund des -7-