5.3.2. Im Bericht über eine ambulante psychosomatisch-psychiatrische Sprechstunde vom 16. Oktober 2023 führte Oberärztin E._____, Klinik C._____, aus, bei der Beschwerdeführerin lägen eine Borderlinestörung sowie eine depressiv-ängstliche Symptomatik vor. Ausserdem würden deutliche Hinweise auf eine komorbid vorliegende Essstörung bestehen. Insgesamt bedinge das beschriebene Störungsbild eine stark beeinträchtigte Funktionsfähigkeit im Alltag mit andauernder Instabilität und Minderbelastbarkeit (VB 131 S. 3).