2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 26. Februar 2024 wurde das Gesuch der Beschwerdeführerin um unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und Nicolai Fullin, Advokat, Aarau, zu deren unentgeltlichem Vertreter ernannt. -3- 2.4. Mit Eingabe vom 27. Mai 2024 reichte die Beschwerdeführerin einen Austrittsbericht der Klinik C._____ vom 9. April 2024 ein. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Strittig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 10. Januar 2024 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 132) zu Recht abgewiesen hat.