"1. Es sei die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 10. Januar 2024 aufzuheben und es sei diese zu verpflichten, der Beschwerdeführerin für die ab September 2019 eine Invalidenrente nach den gesetzlichen Bestimmungen zu leisten, mindestens aber eine befristete Rente zu leisten. 2. Eventualiter seien weitere medizinische Abklärungen über den Gesundheitszustand der Beschwerdeführerin durchzuführen und es sei anschliessend erneut über deren Rentenanspruch zu entscheiden.