dizin, St. Gallen, vom 16. August 2022). Nach Rücksprache mit dem RAD veranlasste die Beschwerdegegnerin eine weitere psychiatrische Begutachtung durch Dr. med. B._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie (Gutachten vom 12. Mai 2023). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies sie das Rentenbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 10. Januar 2024 ab. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 10. Januar 2024 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 9. Februar 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: