3.2. Die 30-tägige Beschwerdefrist begann folglich am der Eröffnung vom 4. Januar 2024 folgenden Freitag, den 5. Januar 2024, zu laufen und endete daher unter Berücksichtigung des Umstands, dass der 3. Februar 2024 ein Samstag war, am Montag, den 5. Februar 2024. Die Beschwerde vom 7. Februar 2024 mit der Sendungsnummer yyy wurde gemäss ʺTrack & Traceʺ-Auszug indes erst am Mittwoch, den 7. Februar 2024, um 22:59 Uhr der Post zuhanden des Versicherungsgerichts übergeben und ist folglich verspätet erhoben worden. Da der Beschwerdeführer zudem weder Gründe für eine Fristwiederherstellung im Sinne von Art. 41 ATSG geltend macht noch solche aus den Akten erkennbar sind, ist auf die Beschwerde