3. 3.1. Nach dem Dargelegten ist der Versand des Einspracheentscheids vom 3. Januar 2024 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 67 f.) mit der Versandart "A-Post Plus" nicht zu beanstanden. Der Einspracheentscheid wurde nach Angaben der Beschwerdegegnerin von der Post unter der Sendungsnummer xxx erfasst, was vom Beschwerdeführer nicht in Abrede gestellt wird. Die Postaufgabe erfolgte gemäss ʺTrack & Traceʺ-Auszug am Mittwoch, den 3. Januar 2024, um 19:00 Uhr. Die Sendung wurde dem Beschwerdeführer am Donnerstag, den 4. Januar 2024, um 09:23 Uhr zugestellt.