Die Zustellung wird vielmehr elektronisch erfasst, wenn die Sendung in dessen Postfach oder Briefkasten gelegt wird. Auf diese Weise ist es möglich, mit Hilfe des von der Post zur Verfügung gestellten elektronischen Suchsystems "Track & Trace" die Sendung bis zum Empfangsbereich des Empfängers zu verfolgen (BGE 144 IV 57 E. 2.3.1 S. 61 und 142 III 599 E. 2.2 S. 601; vgl. ferner SVR 2019 UV Nr. 24 S. 89, -4-