In der von der Beschwerdeführerin angeführten Stellungnahme von Dr. med. G._____ vom 23. Mai 2023 gibt dieser zudem an, er sei "mit der Diagnose-Stellung sowie Beschreibung der funktionellen Einschränkungen […] einverstanden". Abweichend vom psychiatrischen Teil des Gutachtens sei indes von einer Einschränkung der Arbeitsfähigkeit -6-