3.3. 3.3.1. Die Beschwerdeführerin macht geltend, die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit des psychiatrischen Gutachters sei nicht nachvollziehbar und widerspreche der Einschätzung ihres behandelnden Psychiaters Dr. med. G._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, wie von diesem selbst in seiner Stellungnahme vom 23. Mai 2023 (VB 133, S. 3 f.) dargelegt. Diesbezüglich ist zu beachten, dass dem psychiatrischen Gutachter Dr. med. F._____ insbesondere – neben weiteren fachpsychiatrischen Beurteilungen behandelnder Ärzte der Beschwerdeführerin – die Berichte von Dr. med.