Die Gutachter hielten aus gesamtmedizinischer Sicht zusammenfassend fest, es bestehe seit Juli 2020 aufgrund der neurologischen und psychiatrischen Befunde eine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit von 20 % in der zuletzt ausgeübten Tätigkeit als Lagermitarbeiterin. Zuvor habe von August 2019 bis Juni 2020 eine Arbeitsunfähigkeit von 50 % vorgelegen (VB 131.1, S. 8 f.).