validenrente mit Verfügung vom 10. Januar 2024 ab. 2. 2.1. Gegen diese Verfügung erhob die Beschwerdeführerin am 9. Februar 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: "1. Es sei die Verfügung vom 10. Januar 2024 vollumfänglich aufzuheben und der Beschwerdeführerin seien die gesetzlichen Leistungen zu gewähren. 2. Es seien die Akten der Beschwerdegegnerin zu editieren. 3. Eventualiter seien weitere medizinische Abklärungen und/oder eine EFL- Abklärung vorzunehmen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin."