Mit Vorbescheid vom 24. März 2022 stellte sie der Beschwerdeführerin schliesslich nach Rücksprache mit ihrem internen Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) gestützt auf medizinische Abklärungen der zuständigen Krankentaggeldversicherung die Abweisung des Leistungsbegehrens betreffend Invalidenrente in Aussicht. Nachdem die Beschwerdeführerin dagegen Einwände erhoben hatte, holte die Beschwerdegegnerin nach neuerlicher Rücksprache mit ihrem RAD bei der GA eins AG, Frick, ein interdisziplinäres Gutachten ein. Gestützt auf das am 2. April 2023 erstattete Gutachten wies die Beschwerdegegnerin schliesslich nach abermaliger Rücksprache mit dem RAD das Leistungsbegehren betreffend In-