1. Die 1982 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 15. Januar 2020 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (Rente, berufliche Massnahmen) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin klärte daraufhin die gesundheitliche sowie erwerbliche Situation ab und führte berufliche Eingliederungsmassnahmen (Belastbarkeitstraining) durch. Mit Vorbescheid vom 24. März 2022 stellte sie der Beschwerdeführerin schliesslich nach Rücksprache mit ihrem internen Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) gestützt auf medizinische Abklärungen der zuständigen Krankentaggeldversicherung die Abweisung des Leistungsbegehrens betreffend Invalidenrente in Aussicht.