3.3. 3.3.1. Der LSE-Tabelle TA1 lässt sich keine Position entnehmen, welche primär Bürotätigkeiten umfasst. Die LSE-Tabelle T17 sieht für Bürotätigkeiten hingegen Ziff. 4 "Bürokräfte und verwandte Berufe" (Überbegriff) vor. Im Rahmen der beruflichen Massnahmen erarbeitete die Beschwerdeführerin als zukünftige berufliche Einsatzgebiete "SAP/Logistik", "Coaching/Beratung" sowie "Sachbearbeitung/Empfang (vorübergehend, falls nötig)" und suchte eine entsprechende Stelle (VB 105 S. 2, 8; 122). Diese Jobprofile sind branchenübergreifend und entsprechen einer Bürotätigkeit. Weiter spricht nichts gegen eine Tätigkeit im öffentlichen Sektor.