3. 3.1. Die Beschwerdegegnerin ermittelte in der angefochtenen Verfügung für das Jahr 2022 gestützt auf die Angaben der ehemaligen Arbeitgeberin der Beschwerdeführerin ein Valideneinkommen von Fr. 87'657.00 (VB 12.1 S. 5; 133 S. 2). Basierend auf der Tabelle T17 des Jahres 2020 der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) des Bundesamtes für Statistik (BfS), Ziff.