Aus dem Arztzeugnis von Dr. med. D._____ vom 24. Mai 2023 ist sodann ersichtlich, dass dieser die Beschwerdeführerin als für mindestens 70 % arbeitsfähig befand (VB 124). Im Abschlussbericht Integration vom 7. Juni 2023 wurde schliesslich festgehalten, dass der Beschwerdeführerin im Mai 2023 eine Arbeitsfähigkeit von 70 % attestiert wurde. Im Gespräch habe die Beschwerdeführerin mitgeteilt, dass sie von einer weiteren Erhöhung der Arbeitsfähigkeit beim nächsten Arzttermin ausgehe. Zudem wurde ausgeführt, die Beschwerdeführerin habe während der Integrationsmassnahmen bis zum 11. Juni 2023 ein stabiles Pensum von 80 % erreicht (VB 123).