2.5. Die Beschwerdeführerin informierte das Versicherungsgericht (sowie die Beschwerdegegnerin) in der Zwischenzeit mit Eingabe vom 6. August 2024 über den Antritt einer Anstellung im 85%-Pensum per 15. April 2024 im Bereich Beratung und Administration sowie das erfolgreiche Bestehen der Probezeit. -3- 2.6. Die Beschwerdegegnerin hielt mit Duplik vom 18. November 2024 an ihren bisherigen Anträgen fest. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin einen Rentenanspruch der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 21. November 2023 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 133) zu Recht verneinte.