2. 2.1. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 20. Dezember 2023 fristgerecht Beschwerde und beantragte die Aufhebung der angefochtenen Verfügung sowie die Zusprache einer Invalidenrente. 2.2. Mit Vernehmlassung vom 9. Februar 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 15. Februar 2024 wurde die berufliche Vorsorgeeinrichtung der Beschwerdeführerin beigeladen und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt. Diese verzichtete in der Folge mit Schreiben vom 4. März 2024 auf eine Stellungnahme und schloss sich Begründung und Antrag der Beschwerdegegnerin an.