1. Die 1989 geborene Beschwerdeführerin war zuletzt als Leiterin Marketingund Vertriebsdienste tätig, als sie sich am 13. Oktober 2020 unter Hinweis auf eine schwere depressive Episode mit psychotischen Symptomen bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) anmeldete. Die Beschwerdegegnerin gewährte der Beschwerdeführerin verschiedene berufliche Massnahmen. Nach Abschluss der beruflichen Massnahmen wies sie mit Verfügung vom 21. November 2023 einen Anspruch auf eine Invalidenrente ab.