vgl. auch Urteile des Bundesgerichts 2C_476/2018 vom 4. Juni 2018 E. 2.3.2 und 2C_195/2018 vom 2. März 2018 E. 2.2, wonach für die ordnungsgemässe Zustellung einer "A-Post Plus"-Sendung eine natürliche Vermutung besteht). Da sich weder aus den Ausführungen der Beschwerdeführerin noch den Akten gegenteilige Hinweise entnehmen lassen, ist somit mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass der Beschwerdeführerin das Schreiben vom 15. November 2023, in welchem ihr eine Frist bis zum 29. November 2023 zur Nachbesserung der Einsprache angesetzt wurde (VB 12), am 16. November 2023 ordnungsgemäss zugestellt wurde.