Wenn also für die Berechnung des Valideneinkommens vom Tabellenlohn der LSE 2020, Tabelle T17, Zeile 14 "Führungskräfte in Hotels, Restaurants, Handel und sonst. Dienstleistungen", für 30 bis 49-Jährige auszugehen ist, trifft dies auch für die Berechnung des Invalideneinkommens zu. Sind Validen- und Invalideneinkommen ausgehend vom gleichen Tabellenlohn zu berechnen, erübrigt sich aber deren genaue Ermittlung. Diesfalls entspricht der Invaliditätsgrad nämlich dem Grad der Arbeitsunfähigkeit unter Berücksichtigung eines allfälligen Abzugs vom Tabellenlohn.